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§ 5 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Visitationen - Fachbezogene Visitation

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§ 5 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Visitationen · Fachbezogene Visitation

1. Die Fachbezogene Visitation besteht aus einer Anzahl Besuchen von dazu beauftragten Fachleuten oder dem ressortverantwortlichen Mitglied des Kirchenrates. Ein schriftlicher Bericht wird anschliessend dem Kirchenvorsteherschaftspräsidium und den für das betreffende Ressort verantwortlichen Mitarbeitenden zugestellt.

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