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§ 4 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Visitationen - Kleine Visitation

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§ 4 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Visitationen · Kleine Visitation

1. Die Kleine Visitation besteht aus 1 - 3 Besuchen einer Delegation des Kirchenrates bei der Kirchenvorsteherschaft. Sie dient insbesondere den Zielen gemäss Ziff. 1 bis Ziff. 3 von § 2 dieser Verordnung.

2. Die Delegation des Kirchenrates führt mit der Aufsichtskommission und den Ordinierten je getrennte Gespräche.

3. Der Kirchenrat kann die Kleinen Visitationen innerhalb eines Turnus unter ein Schwerpunktthema setzen.

4. Ein kurzer schriftlicher Bericht wird anschliessend an eine Kleine Visitation dem Präsidium von Kirchenvorsteherschaft und Aufsichtskommission sowie den Ordinierten zugestellt.

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