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187.124 CH-TG

§ 12 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Visitationen - Information der Kirchgemeinde

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§ 12 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Visitationen · Information der Kirchgemeinde

1. Die Kirchenvorsteherschaft informiert die Kirchgemeinde in geeigneter Form und unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes über die Ergebnisse der Visitation.

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