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187.122 CH-TG

§ 5 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau «Kirche, Kind und Jugend» - Konzept

Allgemeine Bestimmungen
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§ 5 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau «Kirche, Kind und Jugend» · Konzept

1. Gestützt auf die Bestimmungen dieser Verordnung erlässt der Kirchenrat zum Begleitauftrag «Kirche, Kind und Jugend» Grundsätze und Hilfestellungen in einem Konzept der Landeskirche.

2. Die Kirchgemeinde erarbeitet im Rahmen dieser Verordnung und des kantonalen Konzeptes eine gemeindeeigene Regelung «Kirche, Kind und Jugend». Diese wird dem Kirchenrat zur Kenntnisnahme unterbreitet.

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