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187.122 CH-TG

§ 4 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau «Kirche, Kind und Jugend» - Altersstufen

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau «Kirche, Kind und Jugend» · Altersstufen

1. Die Bereiche umfassen folgende Altersstufen

1. von der Geburt bis zur Primarschule

2. Primarschulzeit

3. Sekundarstufe, siebte und achte Klasse

4. Konfirmationsjahr

2. Die Kirchgemeinden machen stufengemässe Angebote auf allen Altersstufen.

3. Die einzelnen Altersstufen können durch eine besondere Feier eingeführt oder abgeschlossen werden.

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