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187.122 CH-TG

§ 2 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau «Kirche, Kind und Jugend» - Inhalte

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau «Kirche, Kind und Jugend» · Inhalte

1. Durch die kirchlichen Angebote können Kinder und Jugendliche

1. die Botschaft der Bibel und wichtige Gestalten und Ereignisse der Kirchengeschichte kennenlernen

2. sich mit Lebens- und Glaubensfragen auseinandersetzen

3. Gemeinschaft mit Gott untereinander, in kirchlichen Feiern und anderen Anlässen erleben

4. christliche Grundwerte erleben und kennenlernen

5. Freizeit sinnvoll gestalten und erleben

6. in der Gruppe soziale Erfahrungen und Fähigkeiten erwerben

7. Verantwortung übernehmen und im eigenen Einsatz Lebenssinn finden

2. Kinder und Jugendliche erleben die Gemeinschaft der Kirchenglieder als Ort, wo Glaube gelebt wird, man ihre Anliegen ernst nimmt, zu offenen Auseinandersetzungen in Glaubens- und Lebensfragen bereit ist und wo sie Raum bekommen für altersgemässe Aktivitäten.

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