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187.12 CH-TG

§ 9 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Grundsatz

Mitgliedschaft und Anspruch auf kirchliche Dienste - Anspruch auf kirchliche Dienste
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§ 9 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Grundsatz

1. Die Mitglieder der Evangelischen Landeskirche haben grundsätzlich Anspruch auf die üblichen kirchlichen Dienste.

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