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187.12 CH-TG

§ 85 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Feier bei bedeutenden Ereignissen im Leben von Kirchgemeinden

Weitere gottesdienstliche Handlungen und Segensfeiern - Gottesdienstliche Handlungen und Segensfeiern bei weiteren Anlässen
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§ 85 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Feier bei bedeutenden Ereignissen im Leben von Kirchgemeinden

1. Aus Anlass bedeutender Ereignisse im Leben von Kirchgemeinden können besondere gottesdienstliche Handlungen und Segensfeiern vollzogen werden.

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