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187.12 CH-TG

§ 81 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Taufgedächtnis, Form

Weitere gottesdienstliche Handlungen und Segensfeiern - Taufgedächtnis und Taufbestätigung
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§ 81 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Taufgedächtnis, Form

1. Die Feier des Taufgedächtnisses wird in einem Gottesdienst begangen.

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