187.12
CH-TG
§ 80 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Taufgedächtnis, Bedeutung
Weitere gottesdienstliche Handlungen und Segensfeiern - Taufgedächtnis und Taufbestätigung
§ 80 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Taufgedächtnis, Bedeutung
1. Das Taufgedächtnis erinnert die versammelte Gemeinde an die Verheissung und Verpflichtung der Taufe und macht diese den Getauften bewusst.
2. Der Akt des Taufgedächtnisses kann mit einem Glaubensbekenntnis, der Erklärung der Verpflichtung zu einem christlichen Leben und einer symbolischen Handlung, die sich eindeutig von einer Taufhandlung unterscheiden muss, verbunden werden.