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187.12 CH-TG

§ 77 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Bedeutung

Weitere gottesdienstliche Handlungen und Segensfeiern - Kindersegnung
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§ 77 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Bedeutung

1. Die Kindersegnung ist Zuspruch der heilvollen Gegenwart Gottes für das Kind. Das Zeichen der Handauflegung bekräftigt das Segenswort.

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