187.12
CH-TG
§ 77 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Bedeutung
Weitere gottesdienstliche Handlungen und Segensfeiern - Kindersegnung
§ 77 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Bedeutung
1. Die Kindersegnung ist Zuspruch der heilvollen Gegenwart Gottes für das Kind. Das Zeichen der Handauflegung bekräftigt das Segenswort.