187.12
CH-TG
§ 70 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Bedeutung
Weitere gottesdienstliche Handlungen und Segensfeiern - Ordination
§ 70 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Bedeutung
1. Die Ordination stellt die Berufung zum Dienst am Evangelium dar. Sie berechtigt zum Dienst als Pfarrerin oder als Pfarrer beziehungsweise als Diakon oder Diakonin in der Gemeinde und verpflichtet zum Einsatz für das Reich Gottes durch eine Lebensführung und Verkündigung im Einklang mit der heiligen Schrift und zur Stärkung der kirchlichen Einheit.