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187.12 CH-TG

§ 7 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Meldepflicht

Mitgliedschaft und Anspruch auf kirchliche Dienste - Mitgliedschaft
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§ 7 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Meldepflicht

1. Ein- und Austritte sind laufend mit Namensnennung der zuständigen Einwohnerkontrolle und mit dem Jahresbericht summarisch dem Kirchenrat zu melden.

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