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187.12 CH-TG

§ 69 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Rituale ausserhalb von Friedhof und Kirche

Trauung und Abdankung - Abdankung
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§ 69 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Rituale ausserhalb von Friedhof und Kirche

1. Pfarrer und Pfarrerinnen können nicht verpflichtet werden, Rituale, die ausserhalb von Friedhof oder Kirche stattfinden sollen, durchzuführen.

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