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187.12 CH-TG

§ 64 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Vereinfachte Bestattungsfeier

Trauung und Abdankung - Abdankung
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§ 64 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Vereinfachte Bestattungsfeier

1. Wo die Umstände dies nahe legen, kann in der Kirche und auf dem Friedhof oder auch nur auf dem Friedhof eine vereinfachte Form der Abdankung stattfinden.

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