187.12
CH-TG
§ 62 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Bedeutung
Trauung und Abdankung - Abdankung
§ 62 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Bedeutung
1. Die kirchliche Abdankung ist ein Gottesdienst (§ 23 ff.), in welchem angesichts des Todes und Leides die Erlösung durch Jesus Christus und die Auferstehung verkündigt wird. Sie tröstet die Hinterbliebenen und versichert sie der Nähe der kirchlichen Gemeinschaft. Leben und Person der Verstorbenen sollen in angemessener Weise gewürdigt werden.