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187.12 CH-TG

§ 58 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Voraussetzungen

Trauung und Abdankung - Trauung
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§ 58 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Voraussetzungen

1. Der Trauung geht ein Traugespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin voraus.

2. Die Trauung bedingt die vorherige zivilrechtliche Eheschliessung.

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