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§ 54 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Abendmahlsfeier ausserhalb des Gemeindegottesdienstes

Taufe und Abendmahl - Abendmahl
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§ 54 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Abendmahlsfeier ausserhalb des Gemeindegottesdienstes

1. Das Abendmahl kann mit Einzelpersonen und Gruppen im Rahmen der Seelsorge oder kirchlicher Veranstaltungen auch ausserhalb des Gemeindegottesdienstes gefeiert werden.

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