187.12
CH-TG
§ 53 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Termine
Taufe und Abendmahl - Abendmahl
§ 53 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Termine
1. An Weihnachten, am Karfreitag, an Ostern, an Pfingsten und in der Regel am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie mindestens an drei weiteren von der Kirchgemeinde festgelegten jährlich wiederkehrenden Tagen feiert jede Gemeinde das Abendmahl.
2. Die Kirchenvorsteherschaft kann aus besonderem Anlass weitere Abendmahlsfeiern festlegen.