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§ 53 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Termine

Taufe und Abendmahl - Abendmahl
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§ 53 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Termine

1. An Weihnachten, am Karfreitag, an Ostern, an Pfingsten und in der Regel am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie mindestens an drei weiteren von der Kirchgemeinde festgelegten jährlich wiederkehrenden Tagen feiert jede Gemeinde das Abendmahl.

2. Die Kirchenvorsteherschaft kann aus besonderem Anlass weitere Abendmahlsfeiern festlegen.

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