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§ 48 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Taufversprechen

Taufe und Abendmahl - Taufe
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§ 48 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Taufversprechen

1. Die Eltern verpflichten sich, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen.

2. Die Paten und Patinnen versprechen, die Eltern in dieser Aufgabe zu unterstützen und das Kind auf diesem Weg zu begleiten.

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