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§ 43 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Einmaligkeit

Taufe und Abendmahl - Taufe
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§ 43 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Einmaligkeit

1. Die Taufe wird nur einmal vollzogen. Daher gilt beim Übertritt aus einer anderen Konfession die bereits empfangene Taufe.

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