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§ 42 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Bedeutung

Taufe und Abendmahl - Taufe
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§ 42 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Bedeutung

1. Die Taufe erfolgt im Namen des dreieinigen Gottes aufgrund des Taufbefehls Jesu Christi. Sie stellt Gottes Annahme des Täuflings und Gottes Anspruch auf sein Leben dar. Sie ist Zeichen des Bundes Gottes mit den Menschen in Jesus Christus und der Eingliederung in seine weltweite Gemeinde.

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