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187.12 CH-TG

§ 36 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Öffentlichkeitscharakter

Gottesdienst
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§ 36 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Öffentlichkeitscharakter

1. Alle Gottesdienste sind öffentlich. Entsprechend wird mit Glockenläuten zum Gottesdienst eingeladen, und ebenso wird das Ende des Gottesdienstes mit Glockenläuten angezeigt.

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