187.12
CH-TG
§ 36 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Öffentlichkeitscharakter
Gottesdienst
§ 36 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Öffentlichkeitscharakter
1. Alle Gottesdienste sind öffentlich. Entsprechend wird mit Glockenläuten zum Gottesdienst eingeladen, und ebenso wird das Ende des Gottesdienstes mit Glockenläuten angezeigt.