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§ 35 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Mitteilungen

Gottesdienst
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§ 35 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Mitteilungen

1. Die das kirchliche Leben und die kirchlichen Handlungen betreffenden Mitteilungen sowie die Verwendung der Kollekte werden der Gemeinde im Gottesdienst bekannt gegeben.

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