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§ 34 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Musik

Gottesdienst
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§ 34 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Musik

1. Die Musik ist ein wesentlicher Bestandteil des Gottesdienstes. Sie dient der Anbetung Gottes und soll das Hören des Wortes vorbereiten, unterstützen und vertiefen.

2. Das Singen der Gemeinde ist Mittelpunkt der Kirchenmusik im Gottesdienst.

3. Im Gottesdienst wird traditionelles und popularmusikalisches Liedgut gepflegt.

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