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§ 31 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Ort

Gottesdienst
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§ 31 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Ort

1. Grundsätzlich finden die Gottesdienste in der Kirche statt.

2. Über Abweichungen von dieser Regel für einen längeren Zeitraum befindet die Kirchgemeinde.

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