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187.12 CH-TG

§ 24 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Teilnahme

Gottesdienst
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§ 24 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Teilnahme

1. Die Gottesdienstteilnahme steht unabhängig von der Kirchenmitgliedschaft allen offen.

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