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187.12 CH-TG

§ 23 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Bedeutung

Gottesdienst
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§ 23 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Bedeutung

1. Im Gottesdienst versammelt sich die Gemeinde zur Anbetung Gottes, zum gemeinsamen Hören seines Wortes, zur Pflege der Gemeinschaft und zur Stärkung und Sendung für den Dienst in der Welt.

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