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§ 2 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Konfessionelle Zugehörigkeit

Mitgliedschaft und Anspruch auf kirchliche Dienste - Mitgliedschaft
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§ 2 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Konfessionelle Zugehörigkeit

1. Die Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau versteht sich als Teil der einen weltweiten christlichen Kirche. Sie ist aus der Reformation hervorgegangen und bezeugt ihren Glauben in der Verbundenheit mit den altkirchlichen und reformatorischen Bekenntnissen. Die Konfessionsbezeichnung der Landeskirche und ihrer Kirchgemeinden lautet evangelisch.

2. Die Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau ist liturgisch und organisatorisch reformiert geprägt und versteht ihren Glauben im Sinne des gemeinsamen Verständnisses des Evangeliums gemäss der Leuenberger Konkordie von 1973.

3. Die Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau ist dem ökumenischen Anliegen verpflichtet, die Verbundenheit unter den Christen zu fördern.

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