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§ 162 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Läuteordnung

Verschiedenes - Glockenläuten
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§ 162 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Läuteordnung

1. Die Kirchgemeinde entscheidet über die Läuteordnung, die das liturgische Läuten bei Gottesdiensten, zur Anzeige von Betzeiten sowie den Stundenschlag regelt.

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