187.12
CH-TG
§ 162 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Läuteordnung
Verschiedenes - Glockenläuten
§ 162 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Läuteordnung
1. Die Kirchgemeinde entscheidet über die Läuteordnung, die das liturgische Läuten bei Gottesdiensten, zur Anzeige von Betzeiten sowie den Stundenschlag regelt.