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§ 161 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Glockengeläute am Vorabend

Verschiedenes - Glockenläuten
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§ 161 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Glockengeläute am Vorabend

1. Jeder Sonn- und Feiertag wird am Vorabend durch Glockengeläute angekündigt.

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