187.12
CH-TG
§ 160 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Datenschutz
Verschiedenes - Amtsgeheimnis und Datenschutz
§ 160 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Datenschutz
1. Die Erfassung und die Bearbeitung von Personendaten richten sich nach dem kantonalen Datenschutzgesetz.
2. Kirchenvorsteherschaften, Pfarrämter und Kirchenrat sind befugt, zur Erfüllung ihrer Aufgabe Daten untereinander auszutauschen.