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§ 158 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Archivordnung

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§ 158 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Archivordnung

1. Der Kirchenrat erlässt eine Verordnung über die Register- und Aktenführung, Amtsübergabe und Archivverwaltung.

2. Der Kirchenrat prüft die Führung des Archivs im Rahmen von Visitationen und Amtsübergaben.

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