187.12
CH-TG
§ 157 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Archivverwaltung
Verschiedenes - Archiv
§ 157 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Archivverwaltung
1. Die Kirchenvorsteherschaft bewahrt Register, Urkunden, Protokolle, Verträge und andere wichtige Akten sowie Tauf- und Abendmahlsgeschirr, das nicht im Gebrauch steht, in einem gesicherten Archiv auf.
2. Akten der Aufsichts- und Pfarrwahlkommission sind im Archiv separat und unter Verschluss aufzubewahren. Zugriff haben das Präsidium und das Aktuariat.