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187.12 CH-TG

§ 157 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Archivverwaltung

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§ 157 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Archivverwaltung

1. Die Kirchenvorsteherschaft bewahrt Register, Urkunden, Protokolle, Verträge und andere wichtige Akten sowie Tauf- und Abendmahlsgeschirr, das nicht im Gebrauch steht, in einem gesicherten Archiv auf.

2. Akten der Aufsichts- und Pfarrwahlkommission sind im Archiv separat und unter Verschluss aufzubewahren. Zugriff haben das Präsidium und das Aktuariat.

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