187.12
CH-TG
§ 151 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Stellungnahmen
Öffentlichkeitsarbeit
§ 151 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Stellungnahmen
1. Wo sich kirchliche Amtspersonen im Namen der Kirche zu gesellschaftlichen und politischen Themen äussern, sind sie gehalten, sachkompetent und spezifisch biblisch-kirchlich zu argumentieren.