187.12
CH-TG
§ 142 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Musik
Erwachsenenbildung und Kultur, Bauten - Erwachsenenbildung und Kultur
§ 142 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Musik
1. Landeskirche und Kirchgemeinden fördern die Musik als wesentlichen Ausdruck christlichen Glaubens und Lebens, insbesondere Instrumental-, Chor- und solistische Musik unterschiedlicher Stilrichtungen, sowie Tanz.