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§ 141 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Auftrag

Erwachsenenbildung und Kultur, Bauten - Erwachsenenbildung und Kultur
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§ 141 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Auftrag

1. Landeskirche und Kirchgemeinden führen Veranstaltungen und Kurse für Erwachsene durch, die eine Vertiefung ihres Glaubens, Verständnis für Geschichte, Gegenwart und Zukunft der Kirche sowie eine Auseinandersetzung mit aktuellen Zeitfragen und Herausforderungen ermöglichen.

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