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§ 140 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Form

Erwachsenenbildung und Kultur, Bauten - Erwachsenenbildung und Kultur
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§ 140 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Form

1. Kirchliche Erwachsenenbildung orientiert sich am christlichen Gottes-, Menschen- und Gesellschaftsbild. Sie nimmt erwachsene Menschen ganzheitlich mit ihrem je eigenen Lebens- und Erfahrungshintergrund wahr.

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