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§ 138 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Bezug zum Kirchenjahr

Diakonie, Mission, Ökumene, Entwicklungszusammenarbeit und Bewahrung der Schöpfung - Bewahrung der Schöpfung
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§ 138 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Bezug zum Kirchenjahr

1. Landeskirche und Kirchgemeinden nehmen während des ganzen Kirchenjahrs, namentlich jedoch in der ökumenischen Schöpfungszeit im Herbst, Anliegen des Schöpfungslobs und der Bewahrung der Schöpfung auf.

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