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§ 137 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Anwendung im innerkirchlichen Bereich

Diakonie, Mission, Ökumene, Entwicklungszusammenarbeit und Bewahrung der Schöpfung - Bewahrung der Schöpfung
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§ 137 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Anwendung im innerkirchlichen Bereich

1. Wo bei kirchlichen Entscheidungen Anliegen der Bewahrung der Schöpfung betroffen sind, tragen die Verantwortlichen diesen Rechnung, namentlich bei Fragen der Energienutzung im Blick auf den Betrieb von kirchlichen Gebäuden.

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