187.12
CH-TG
§ 13 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Kirchliche Dienste ausserhalb der Gemeinde
Mitgliedschaft und Anspruch auf kirchliche Dienste - Anspruch auf kirchliche Dienste
§ 13 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Kirchliche Dienste ausserhalb der Gemeinde
1. Für kirchliche Dienste auf dem Gebiet der Landeskirche des Kantons Thurgau, jedoch ausserhalb der Kirchgemeinde des Wohnsitzes, werden die anfallenden Kosten bei Angehörigen der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau grundsätzlich unter den Kirchgemeinden verrechnet.
2. Eine Verordnung regelt die Einzelheiten.