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187.12 CH-TG

§ 129 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Gruppen

Diakonie, Mission, Ökumene, Entwicklungszusammenarbeit und Bewahrung der Schöpfung - Diakonie
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§ 129 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Gruppen

1. Zur Förderung von diakonischem Handeln in der Gemeinde können Gruppen gebildet werden, namentlich Gruppen für den Besuchsdienst und für Fahrdienste sowie Schicksals- und Selbsthilfegruppen.

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