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187.12 CH-TG

§ 115 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Zulassung zur Konfirmation

Kind und Jugend - Konfirmation
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§ 115 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Zulassung zur Konfirmation

1. Die regelmässige Teilnahme am Konfirmationsunterricht sowie an weiteren Aktivitäten und Veranstaltungen und den Gottesdiensten im Rahmen der gemeindeeigenen Regelung sind Voraussetzung für die Konfirmation.

2. Wenn ein Konfirmand oder eine Konfirmandin aufgrund Abs. 1 von der Konfirmation ausgeschlossen werden soll, ist ein Beschluss der Kirchenvorsteherschaft notwendig.

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