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187.12 CH-TG

§ 101 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Kindergottesdienst (Sonntagschule)

Kind und Jugend - Kirchliches Feiern mit Kindern und Jugendlichen
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§ 101 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Kindergottesdienst (Sonntagschule)

1. Für Kinder ab vier Jahren bietet die Kirchgemeinde nach Möglichkeit Kindergottesdienste an.

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