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§ 100 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Feiern für Kleinkinder

Kind und Jugend - Kirchliches Feiern mit Kindern und Jugendlichen
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§ 100 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Feiern für Kleinkinder

1. Für vorschulpflichtige Kinder bietet die Kirchgemeinde nach Möglichkeit Feiern an, zu denen Erwachsene die Kinder begleiten.

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