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187.12 CH-TG

§ 10 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Veranstaltungen und besondere Dienste

Mitgliedschaft und Anspruch auf kirchliche Dienste - Anspruch auf kirchliche Dienste
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§ 10 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Veranstaltungen und besondere Dienste

1. Für Veranstaltungen der Kirchgemeinde, die nicht gottesdienstlichen Charakter haben und für besondere Dienste können Eintritte beziehungsweise Gebühren gemäss entsprechendem Reglement verlangt werden.

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