187.12
CH-TG
§ 10 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Veranstaltungen und besondere Dienste
Mitgliedschaft und Anspruch auf kirchliche Dienste - Anspruch auf kirchliche Dienste
§ 10 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Veranstaltungen und besondere Dienste
1. Für Veranstaltungen der Kirchgemeinde, die nicht gottesdienstlichen Charakter haben und für besondere Dienste können Eintritte beziehungsweise Gebühren gemäss entsprechendem Reglement verlangt werden.