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187.12 CH-TG

§ 1 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Grundsatz

Mitgliedschaft und Anspruch auf kirchliche Dienste - Mitgliedschaft
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§ 1 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Grundsatz

1. Mitglied der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau ist jede evangelische Person, die im Gemeindegebiet einer Evangelischen Thurgauer Kirchgemeinde wohnt und nicht gegenüber der Kirchenvorsteherschaft schriftlich den Austritt erklärt hat.

Grundsatz § 2 Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau →

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