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187.11 CH-TG

§ 85 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Ausstandspflicht

Allgemeine Verwaltungsbestimmungen
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§ 85 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Ausstandspflicht

1. Die Wahrnehmung des Ausstandes richtet sich nach dem kantonalen Recht.

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