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§ 81 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Verordnung

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§ 81 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Verordnung

1. Rekurs- und Beschwerdeverfahren sowie die Aufgaben der Rekurs- und Beschwerdekommission werden durch die Synode in einer Verordnung geregelt. Die entsprechenden Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes sind sinngemäss anzuwenden.

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