187.11
CH-TG
§ 8 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Initiative
Die Landeskirche
§ 8 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Initiative
1. Mit einer Initiative können 2500 Stimmberechtigte das Begehren um Erlass, Änderung oder Aufhebung von Bestimmungen der Verfassung oder der Kirchenordnung stellen.
2. Das Begehren kann als einfache Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf gestellt werden.
3. Das Verfahren richtet sich sinngemäss nach dem kantonalen Recht.